Der historische Forsthof ist ein altes Lehngericht, welches 1556 für die Wettiner erbaut wurde, ab 1591 in Staatsbesitz, seit 1604 eine Oberförsterei und ab 1872 ein Besitz des Freiherrn von Friesen war.
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Das Anwesen besteht aus einer denkmalgeschützen Gebäudegruppe mit Treppenturmtorhaus, einem barocken dreistöckigen Forsthaus mit dreistöckigem Dach und Sitznischenportal, einem Gärtnerhaus und Nebengebäuden sowie einer Parkanlage. |
Inmitten des Ortes Cunnersdorf steht dominierend ein großes in barockem Gartenhausstil errichtetes Gebäude mit wuchtigem dreistöckigem Dachstuhl. Es ist das Herrenhaus von einem dreiseitig ummauerten Bauernhof mit Scheune und 35 m langem Torhaus, dazwischen Verbunden mit starkem Mauerwerk, genannt der Forsthof, oft auch als Friesenhof bekannt nach einem der letzten Besitzer. |
Eine Jahreszahl am westlichen Gemäuer trägt die Zahl 1604. Das erste und zweite Stockwerk und die hohen Giebel sind holzverkleidet. Auf dem steilen Ziegeldach thront ein Dachreiterturm mit einer Uhr, deren bronzener Glockenschlag den Bewohnern den Stundenrhythmus verkündete, schon zu jener Zeit, als noch keine Kirchenglocke mit einstimmte. Zur Zeit ist das altersschwache Schlagwerk stillgelegt. |
Burgartig steht entlang der Dorfstraße das Wirtschaftsgebäude mit Toreinfahrt. Hier wohnten die Verwalter der über 20 ha großen Landwirtschaft, aus der die adligen Herrschaften ihren Gewinn zogen. Die dick ummauerten ehemaligen Stallräume tragen ein festes Gewölbe, das außen sichtbar durch Strebepfeiler abgestützt ist. Auf der Hofseite führt in einem angebauten Turm eine Wendeltreppe nach den oberen Wohnräumen. |
Hier saßen auf diesem Hofe in mehreren Generationen die Erb- und Lehnrichter. Mehrmals wechselte der Besitzer, bis der kurfürstliche Fiskus diesen Herrensitz erwarb und zum Amtssitz der Forst- und Wildmeister machte, während unterhalb des Grundstückes der damalige Erbrichter ein neues Erbgericht mit Gastwirtschaft errichtete. 1840 war das Erbgericht im Besitz des Landschöppen Johann Friedrich Kopprasch, dessen Nachkommen noch heute auf dem großen Vierseitenhof leben, während die Gastwirtschaft eigenständig wurde und jetzt ein Landhotel ist. |
Das alte Erbgericht, nach den amtierenden Forstbeamten Forsthof genannt, war später der Sitz der Oberforstmeisterei, die dann nach Lichtenhain, darauf nach Bad Schandau, verlegt wurde.
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1776 zog als neuer Besitzer die Familie von Friesen ein. Um 1900 besaß es der Generalmajor Freiherr Alexander von Friesen, dessen Familie zu verarmen begann. Erst sein Schwiegersohn und Großindustrielle von Haebler, der viele Webereien und Güter besaß, ließ nach dem Ableben seines Vorgängers das herrschaftliche Gut erneuern. Seine Witwe Marianne von Haebler vertraute blindlings einigen Geschäftemachern, die die schloßartige Einrichtung veräußerten und sich die Taschen füllten, So gingen die gelb- und blauseidenen Stilmöbel des Billard- und Speisezimmers, die echten Zimmer á la Louis XVI, die Bibliothek, die Gemälde und Jagdtrophäen, kostbaren Teppiche und Schnitzereien verloren.
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Die letzten Vertreter König Friedrich August III, als die in Dresden residierenden Wettiner, kamen in das Cunnersdorfer Königliche Hofjagdrevier auf Jagd und kehrten in den Forsthof ein. Hierbei wurde die seit König August dem Starken währende enge Verbindung der Familie Friesen mit dem regierenden Königssadel besiegelt, und prunkvolle Feste erneuerten die Untertanentreue, während damals manche Kleinbauern, Tagelöhner und Arbeitslose, Kinderreiche, Kranke und Invalide kärglich ihr Leben fristeten.
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Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude, nach Abwanderung der letzten Erben, in Verwaltung der Gemeinde Cunnersdorf als Wohngrundstück genutzt. |
Das Anwesen wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands an die Nachkommen der ehemaligen Eigentümer von Haebler zurückübertragen. Kurze Zeit später hat die Erbengemeinschaft das Objekt weiterveräußert. Der Forsthof steht unter Denkmalschutz.
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Heute sind im historischen Torhaus wieder Wohnungen vorhanden.
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Auf den land- und forstwirtschaftlichen Flächen des "Forsthof Cunnersdorf" (FHC) wird ein Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb (GUT FORSTHOF) nach ökologischen, und seit 2009 nach biologisch-dynamischen Prinzipien geführt. |
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